Maritime Verträge und Havarien
Unsere Kernkompetenz ist das Seehandelsrecht, das üblicherweise in die Bereiche maritimes Vertragsrecht ("Dry") und Abwicklung von maritimen Schadensfällen und Havarien ("Wet") unterteilt wird. In beiden Bereichen beraten wir seit vielen Jahren deutsche und ausländische Reedereien, Betreiber von Schifffahrtslinien und Zeitcharterer.
Im maritimen Vertragsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung aller notwendigen Verträge von der Finanzierung und dem Erwerb von Schiffen über deren Einsatz bis hin zum Verkauf. Dies sind insbesondere:
- Schiffbauverträge
- Schiffskauf- und Verkaufsverträge
- Schiffsfinanzierungsverträge
- Management- und Bereederungsverträge
- Bareboat-, Zeit-, Reise- und Slotcharterverträge
- Reparatur- und Umbauverträge
- Kooperations-, Pool- und Mengenverträge
- Abwrackverträge
Im Bereich Schadensfälle und Havarien geht es um die optimale Handhabung und Abwicklung der rechtlichen Folgen von Schiffsunfällen wie Kollisionen, Grundberührungen, Schiffsuntergängen und –havarien. Technische Fortschritte insbesondere in der Navigationstechnik haben die Schifffahrt in den letzten Jahrzehnten insgesamt sicherer gemacht. Andererseits sind die Schiffsgrößen und –werte wie auch die Werte der transportierten Ladungen kontinuierlich gewachsen. Dies und wachsende Verflechtungen in der Branche haben dazu geführt, dass Unfälle und Havarien ständig wachsende Schadensrisiken bewirken, deren Handhabung und Abwicklung zunehmend komplexer wird. Wir sind für Reedereien und Seeversicherer regelmäßig mit solchen Schiffsunfällen und Havarien befasst. Unsere Expertise in diesem Bereich umfasst insbesondere:
- Kollisionen
- Bergung von Schiffen, Wracks und Ladung
- Große Havarie/General Average
- Haftungsbeschränkungsverfahren
- Umweltrechtliche Konsequenzen von Schiffsunfällen