Öffentlichrechtliche Streitigkeiten

Gegen Handlungen und Entscheidungen von Behörden kann auf verschiedene Arten vorgegangen werden, z.B. durch gerichtliche Überprüfung, Beschwerden zum Competition Appeal Tribunal in Wettbewerbssachen, oder über Beschwerdeverfahren.

Wir haben sowohl für Aufsichtsbehörden gearbeitet, wie auch für Behörden und Unternehmen und sind daher mit allen Fragestellungen, sowohl aus der Sicht der Verteidigung wie auch des dagegen Vorgehens vertraut. Wir wissen, wie Sachverhalte bei den Verwaltungsgerichten gewürdigt werden und damit auch, wie sie in anderen Verfahren vorgehen. Dies versetzt uns in die Lage, die Argumente auf die bestmögliche Art vorzutragen.

Es gibt ganz eklatante Unterschiede zu Wirtschaftsprozessen und wir stellen sicher, dass diesen auch Rechnung getragen wird. Behörden sind u.a. verpflichtet, alle relevanten Unterlagen vorzulegen und dürfen relevante Sachverhalte nicht übergehen. Ein Beschwerdeführer oder Kläger wiederum muss darlegen, warum er denkt, seine Argumente seien nicht berücksichtigt worden und muss diese Gründe entsprechend vortragen.

Diese Verfahren stehen oft im Mittelpunkt des Medieninteresses und wir sorgen mit unserem Reputationmanagement dafür, dass der Ruf und das Ansehen unserer Mandanten keinen Schaden nehmen.