Werk- und Lieferverträge
Werkverträge treten im Wirtschaftsleben in vielfältiger Ausprägung in Erscheinung, ob im Maschinenbau, bei der Installation von Photovoltaikanlagen oder im Bereich der Logistik. Die spezialisierten Anwälte der Practice Area Commercial Agreements verfügen insoweit über ausgeprägte Erfahrung in den jeweiligen Branchen und kennen die rechtlichen Fallstricke bei der Vertragsgestaltung, ob bei Verträgen für Einzelprojekte oder für Musterverträge unter Geltung eines Rahmenvertrages.
Globale Lieferketten erfordern eine rechtliche Regelung im internationalen Kontext. Wir beraten unsere Mandanten daher nicht nur bei Zuliefererverhältnissen auf nationaler Ebene, sondern auch bei ihren Exportgeschäften durch zweckmäßige Gestaltung ihrer internationalen Handelsverträge – auch nach UN-Kaufrecht – und unterrichten über die rechtlichen Möglichkeiten der Außenwirtschaftsförderung. Wir beraten zu internationalem Handel, Kauf- und Verkaufsvereinbarungen sowie zu der dazugehörigen Dokumentation wie zum Beispiel Dokumentenakkreditive, Zahlungsmodalitäten und Handelsfinanzierung. In Streitfällen können wir auf unsere langjährige Erfahrung vor den staatlichen sowie vor nationalen und internationalen Schiedsverfahren zurückgreifen.