Vertriebs-, Handelsvertreter-, Marketing- und Franchiseverträge

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeption und rechtlichen Gestaltung ihrer nationalen und internationalen Vertriebssysteme. Unsere Beratung erstreckt sich auf die Auswahl der geeigneten Vertriebsform ebenso wie auf die Beantwortung strategischer und vertraglicher Fragestellungen sowie die Entwicklung von Kennzeichenstrategien einschließlich der Markenanmeldung vor nationalen und internationalen Behörden.

Die Aufgaben des Handelsvertreters umfassen insbesondere die Erschließung neuer Märkte im In- und Ausland, die Marktbeobachtung sowie die Kundenberatung und -betreuung. Er ist für viele Unternehmen ein unersetzlicher Absatzmittler. Die individuelle Gestaltung des Handelsvertretervertrages ist deshalb von herausragender Bedeutung, angefangen von der Festlegung des Vertragsgebietes und des Umfangs des Vertriebsrechts über die Provisionsregelungen, Wettbewerbsklauseln sowie Berichts- und Marketingverpflichtungen des Handelsvertreters bis hin zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei einer Vertragsbeendigung. Dabei berücksichtigen wir die regelmäßig auftretenden AGB-rechtlichen Aspekte ebenso wie die Vorgaben des an Bedeutung stetig zunehmenden europäischen und deutschen Kartellrechts.

Die Practice Area Commercial Agreements von Taylor Wessing verfügt über langjährige Erfahrung beim Aufbau von Franchise-Systemen und der Betreuung sowohl von Franchisegebern als auch von Franchisenehmern. Neben unserer gestaltenden Tätigkeit vertreten wir unsere Mandanten auch in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ihren Vertragspartnern oder Dritten.

Im Bereich des e-commerce unterstützen wir unsere Mandanten beim Aufbau von Internet-Portalen, B2B- und B2C-Plattformen sowie bei der Gestaltung strategischer Kooperationen. Unsere Beratung umfasst die vertragliche Strukturierung des Internet-Vertriebs unter Berücksichtigung des bei dieser Vertriebsform besonders bedeutsamen Verbraucherschutzes. Gemeinsam mit unseren im gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kollegen beraten wir unsere Mandanten auch bei der Sicherung und Verteidigung schutzfähiger Geschäftsmodelle und Technologien sowie bei marken-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Fragen.