Joint Ventures

Wir verfügen über breite Erfahrung bei der Beratung von Joint Ventures in allen Erscheinungsformen, wie z.B. Gemeinschaftsunternehmen, Kooperationsvereinbarungen, Strategischen Allianzen und sonstigen Zusammenschlüssen von Partnern. Als internationale Kanzlei mit echtem Full Service-Angebot beraten wir dabei Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen mit besonderer Industrieerfahrung unserer Anwälte, und regelmäßig grenzübergreifend.

Unsere Beratung erstreckt sich auf alle Bereiche der Zusammenarbeit der Partner im Rahmen eines Joint Venture, namentlich der grundsätzlichen gesellschaftsrechtlichen Struktur, Fragen des Minderheitenschutzes, der Kapitalausstattung, der steuerlichen Aspekte, der Nutzung und des Schutzes geistigen Eigentums sowie der handelsrechtlichen Beziehungen und Vertriebsfragen, aber auch der arbeitsrechtlichen Aspekte oder regulatorischen Hürden in den jeweiligen Ländern, in denen das Joint Venture etabliert werden soll.

Bei all dem gilt unser Augenmerk nicht nur der präzisen rechtlichen Dokumentation der Vereinbarungen zwischen den Partnern, sondern vor allem auch der nachhaltigen Verwirklichung der wirtschaftlichen Zwecke eines Joint Venture.