Privates Bau- und Architektenrecht

 

Die Gruppe verfügt im privaten Bau- und Architektenrechts über langjährige Erfahrungen und Know-how in der baubegleitenden rechtlichen Beratung in allen zur Realisierung eines Bauvorhabens notwendigen Phasen sowie im Rahmen der Prozessvertretung. Dazu zählt auch die beratende Tätigkeit bei der Gestaltung von Vertrags mustern und Geschäftsbedingungen außerhalb konkreter Bauvorhaben. Ferner steht Taylor Wessing mit langjähriger Expertise im Bauvergaberecht zur Verfügung. Bei jedem Bauvorhaben müssen Verträge einerseits Rechtssicherheit gewährleisten, andererseits aber auch anpassungsfähig bleiben, um den praktischen Gegeben- heiten eines Bauvorhabens, die sich teilweise im Laufe der Bauzeit verändern können, Rechnung zu tragen. Dafür hält Taylor Wessing ein flexibles Instrumentarium an Verträgen bereit. Auch während der Bauphase treten zahlreiche juristische Probleme auf. Die Verdingungsordnung für Bauleis tungen und auch das BGB beinhalten vielfältige formaleAspekte und Anspruchsvoraussetzungen und dementsprechend zahlreiche Fallstricke. Controlling ist daher insbesondere auch Sache der baubegleitenden Rechtsberatung. In der Phase des Laufs der Verjährungsfristen nach Abnahme sind bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen und auch von Sicherheiten erneut zahl reiche rechtliche Formalien und Hürden, die das wirtschaftliche Ergebnis zunichte machen können, zu überwinden.