Bau- und Planungsrecht
Im Bau- und Planungsrecht beraten und vertreten wir Eigentümer, Investoren und die öffentliche Hand in allen rechtlichen Angelegenheiten im Lebenszyklus einer Immobilie – von der Baureifmachung eines Grundstücks über die Planung und Errichtung sowie die Umstrukturierung bis zur völligen Neubebauung. Wir arbeiten an der Gestaltung kommunaler Bauleitpläne mit, beraten im Zusammenhang mit dem Abschluss städtebaulicher Verträge, der Erlangung der erforderlichen Baugenehmigungen sowie in Fragen der Grundstückserschließung. Dieses breite Know-how und unsere fundierte Erfahrung bringen wir insbesondere in großvolumige Projektentwicklungen (etwa im Einzelhandel, für Produktionsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude oder Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie) und in Immobilientransaktionen ein.