Kollektivarbeitsrecht

Unser Beratungsangebot umfasst alle Aspekte des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Führung von Verhandlungen mit Betriebsräten über Betriebsvereinbarungen, einschließlich Verhandlungen in Einigungsstellen, sowie mit Gewerkschaften. Des Weiteren vertreten wir in diesem Zusammenhang unsere Mandanten in gerichtlichen Beschlussverfahren.