Betriebliche Altersvorsorge

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einführung betrieblicher Altersversorgungssysteme­ (steuerlich abzugsfähige sowie nicht abzugsfähige Modelle) und bieten Beratung und Dokumentation bei Änderungen, Umstrukturierungen und Zusammenführungen.

Außerdem beraten wir zu bestehenden Altersversorgungssystemen (wie z.B. Überschussfonds), zu den Auswirkungen von Insolvenzen, zu Ansprüchen von ausscheidenden und ausgeschiedenen Mitarbeitern sowie zu Fragen bezüglich der Vermögensverwaltung und Haftpflichtdeckung. Unsere Fachkompetenz erstreckt sich auf alle rechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge.