Tourismus und Freizeitindustrie
Die Tourismusindustrie ist nicht nur der weltweit größte Industrie-zweig - es gibt auch kaum andere Wirtschaftssektoren, die so starke internationale Verflechtungen aufweisen und sich in derart viele unterschiedliche Branchen unterteilen. Eine erfolgreiche anwaltliche Beratung von Mandanten aus diesem Industriezweig erfordert deshalb nicht nur internationale Kompetenz, sondern auch detaillierte Branchenkenntnisse. Diesen Anforderungen werden wir als europäische Sozietät mit klarem Branchenfokus gerecht.
Leistungsbereiche
- Airlines und Flughäfen
- Freizeitparks und Health Clubs
- Gaststättengewerbe
- Hotels und Ressorts
- Lotterien und Spielbanken
- Maritimer Tourismus
- Reiseveranstalter und Leistungsträger
- Technologie und Vertrieb
Unser Beratungsspektrum ist vielfältig: Es reicht beispielsweise von der Einführung umfangreicher Kundenbindungsprogramme über die Gründung von Joint Ventures oder den Bau und Betrieb von Hotels bis hin zum Erwerb einer Fitnessstudiokette. Die Geschäftsaktivitäten unserer Mandanten aus der Tourismusindustrie unterstützen wir insbesondere mit unserer Expertise in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Corporate Financing, Intellectual Property/Wettbewerbsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Tourismusrecht, Zivil- und Handelsrecht sowie Arbeitsrecht und Informationstechnologie.
Die Industrie Group Tourismus und Freizeitindustrie wird in England von Richard Bursby und in Frankreich von Arnaud de Senilhes geleitet.
Aufgrund unserer langjährigen Beratungspraxis in der Tourismusindustrie verfügen wir über besonderes Know-how in folgenden Segmenten:
Zu unserem breit gefächerten Mandantenkreis zählen unter anderem Bauträger, Investoren, Kreditgeber, Betreiberfirmen sowie Dienstleistungsunternehmen.