Tourismus und Freizeitindustrie
Die Tourismusindustrie ist nicht nur der weltweit größte Industriezweig - es gibt auch kaum andere Wirtschaftssektoren, die so starke internationale Verflechtungen aufweisen und sich in derart viele unterschiedliche Branchen unterteilen. Eine erfolgreiche anwaltliche Beratung von Mandanten aus diesem Industriezweig erfordert deshalb nicht nur internationale Kompetenz, sondern auch detaillierte Branchenkenntnisse. Diesen Anforderungen werden wir als europäische Sozietät mit klarem Branchenfokus gerecht.
Unser Beratungsspektrum ist vielfältig: Es reicht beispielsweise von der Einführung umfangreicher Kundenbindungsprogramme über die Gründung von Joint Ventures oder den Bau und Betrieb von Hotels bis hin zum Erwerb einer Fitnessstudiokette. Die Geschäftsaktivitäten unserer Mandanten aus der Tourismusindustrie unterstützen wir insbesondere mit unserer Expertise in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Corporate Financing, Intellectual Property/Wettbewerbsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Tourismusrecht, Zivil- und Handelsrecht sowie Arbeitsrecht und Informationstechnologie.
Zu unserem breit gefächerten Mandantenkreis zählen unter anderem Bauträger, Investoren, Kreditgeber, Betreiberfirmen sowie Dienstleistungsunternehmen.