Healthcare
Öffentlich- und privatrechtliche Gesundheitseinrichtungen müssen sich den gleichen Herausforderungen wie andere Wirtschaftszweige stellen. Kostenbewusstsein, optimierte betriebliche Abläufe, Effizienz und Wirtschaftlichkeitssteigerung stehen auf der Tagesordnung. Hierbei dürfen Vertrauen und Zufriedenheit von Patienten nicht auf der Strecke bleiben, sondern ganz im Gegenteil müssen sie im Fokus stehen.
Die tiefe Branchenkenntnis, Erfahrung und durch langjährige Tätigkeit erworbene Expertise unserer Healthcare-Gruppe versetzen uns in die Lage, Ihnen bei der Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer Lösungen zur Seite zu stehen. Die Healthcare-Gruppe hilft Ihnen bei Transaktionen sowie der Errichtung, Strukturierung und Weiterführung von Gesundheitseinrichtungen.
Wir beraten die öffentliche Hand, Investoren sowie Dienstleister aus dem klinischen und nicht-klinischen Bereich, hierzu zählen Krankenhäuser und deren Träger, Krankenkassen, medizinische Versorgungszentren, Ärzte, Apotheken, Seniorenheime, Reha-und Vorsorge-Einrichtungen sowie ambulante und nicht ambulante Leistungserbringer.
Zu unseren Leistungsbereichen gehören u.a.:
- Krankenhausrecht (inkl. Krankenhausplanung und -finanzierung)
- Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Vertragsarztrecht, Zulassungsrecht
- Ärztlichen Berufsrecht
- Sozialrecht
- Vergaberecht
- Zuwendungsrecht / EU-Beihilferecht
- Heimrecht
- Kartellrecht
- Gesellschaftsrecht
- Compliance

