Taylor Wessing - Newsletter

Newsletter Technology Juni 2011

   
 

EU-Kommission kritisiert neuen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages

Das Staatsmonopol nach dem derzeitigen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Lotto und verschiedene andere Glücksspiele hatte der EuGH u.a. wegen diverser Verstöße der staatlichen Spielanbieter im Herbst 2010 für europarechtswidrig erklärt. Während Schleswig-Holstein unterdessen unmittelbar vor der Einführung eines eigenen (liberalisierten) Glücksspielgesetzes steht, haben die 15 übrigen Länder sich auf einen Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, den die EU-Kommission allerdings ebenfalls nicht für europarechtskonform hält, wie am 21. Juni 2011 bekannt wurde. Die schriftliche Begründung wird für Mitte Juli erwartet. Die Umsetzung einer europa-rechtskonformen Regelung durch die restlichen Bundesländer bis Ende 2011 – der derzeitige GlüStV läuft zum Ende des Jahres 2011 aus – ist damit derzeit höchst unwahrscheinlich. In Kiel würden dagegen voraussichtlich ab Januar 2012 bereits Lizenzen ausgegeben werden.


Neue Top Level Domains, nun auch mit Unternehmensbezeichnung

Seit dem 20. Juni 2011 ist durch die internationale Domain-Verwaltungsstelle ICANN das "New gTLD Programm“ freigegeben worden. Damit ist die Verwendung von neuen Top Level Domains (TLD) wie z.B. .web, .shop, .film, .music, .versicherung oder etwa Städtenamen möglich. Im Zuge dieser Neuerungen versuchen große Unternehmen, eine Registrierung ihrer Firmenkurzbezeichnungen zu erreichen. Obschon die Vergabe der TLDs frühestens Ende 2012 erwartet wird, sollte schon heute die zukünftig gewünschte TLD kostenlos und unverbindlich reserviert werden, da im Domainrecht der Prioritätsgrundsatz gilt.


Quick Freeze – Neuer Entwurf für Alternative zur „Vorratsdatenspeicherung“

Das BMJ hatte bereits im Januar 2011 ein „Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten“ veröffentlicht, mit dem der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt wurde und das in der Folge von EU-Kommisarin Vivianne Redding begrüßt worden war. Nunmehr liegt ein "Diskussionsentwurf" vor, der mit dem sog. Quick-Freeze-Verfahren eine Kompromisslösung enthält – es regelt die anlassbezogene Speicherung („Einfrieren“) und ein anschließendes Zur-Verfügung-stellen („Auftauen“) von Daten unter Richtervorbehalt. Ferner soll die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken auf sieben Tage beschränkt sein. Davon sind jedoch Kleinstunternehmen, also Provider mit bis zu 200 Kunden, befreit. Dieser Entwurf stößt auf Kritik der Bundesländer. Zudem überprüft die EU-Kommission derzeit eine Vertragsverletzung Deutschlands wegen fehlender Richtlinien-Umsetzung. In der Praxis hängt die Beurteilung der Zulässigkeit von Quick-Freeze-Anfragen vor allem im Hinblick auf urheberrechtliche Auskunftsansprüche vom zuständigen Gericht ab. Die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (v.a. Frankfurt, Hamm, Düsseldorf) ist mittlerweile der Ansicht, dass mangels gesetzlicher Grundlage kein Anspruch auf eine die Auskunft erst ermöglichende Speicherung gibt.


Button-Lösung nimmt Formen an

Der Einkauf von Waren über das Internet könnte schon bald anders aussehen. Bereits im vergangenen Jahr erschien ein Referentenentwurf des BMJ zur sog. „Button-Lösung“ als Reaktion auf ansteigende Abo-/Kostenfallen im Internet; eine europäische Lösung wurde aber abgewartet. Nach einer Pressemeldung des EU-Parlaments ist am 23. Juni über neue Regeln für Onlinegeschäfte abgestimmt worden, die Nutzer deutlich vor versteckten Kosten warnen soll, indem bei jedem Online-Kauf vor Bestellung ausdrücklich alle Informationen mit einem Klick bestätigt werden. Es wurde zudem abgestimmt, dass Verbraucher Käufe im Netz EU-weit innerhalb von zwei Wochen widerrufen können, was auch für digitale Güter, wie z.B. Musikdownloads, gelten soll. Die Entscheidung muss nunmehr noch formal vom Rat abgesegnet werden, was Ende Juli geschehen soll. Die geplante europaweite Einführung einer Button-Lösung wurde auch vom Verbraucherministerium begrüßt.



Dr. Britta Heymann
Taylor Wessing
Kontakt: b.heymann@taylorwessing.com

Thanos Rammos, LL.M. (London)
Taylor Wessing
Kontakt: t.rammos@taylorwessing.com

 


Leserservice

Sie brauchen detailliertere Informationen?
Sie hätten gerne ein persönliches Gespräch zu Themen dieser Ausgabe?
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen zu unserer Practice Area Informationstechnologie/ Telekommunikation finden Sie hier.


E-Mail der Redaktion: ip@taylorwessing.com


Wenn Sie sich für den Taylor Wessing Newsletter Technology oder für Newsletter zu anderen Themengebieten anmelden möchten, klicken Sie bitte hier.


Sollten Sie keine weitere Zusendung wünschen, klicken Sie hier.

 

TAYLOR WESSING PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Solicitors und Avocats à la Cour
Sitz Düsseldorf, AG Essen, PR 1530

Website www.taylorwessing.com

Diese Nachricht (inklusive aller Anhänge) ist vertraulich. Sie darf ausschließlich durch den vorgesehenen Empfänger und Adressaten gelesen, kopiert oder genutzt werden. Sollten Sie diese Nachricht versehentlich erhalten haben, bitten wir, den Absender (durch Antwort-E-Mail) hiervon unverzüglich zu informieren und die Nachricht zu löschen. Jede unerlaubte Nutzung oder Weitergabe des Inhalts dieser Nachricht, sei es vollständig oder teilweise, ist unzulässig. Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Nachrichten an den Absender nicht für fristgebundene Mitteilungen geeignet sind. Fristgebundene Mitteilungen sind daher ausschließlich per Post oder per Telefax zu übersenden. Wir sind im Verbund mit unseren englischen, französischen und deutschen Partnern an den Standorten Berlin, Brüssel, Cambridge, Dubai, Düsseldorf/Neuss, Frankfurt, Hamburg, London, München und Paris tätig sowie mit einer Repräsentanz in Beijing und Shanghai vertreten.

This message (including any attachments) is confidential and may be privileged. It may be read, copied and used only by the intended recipient. If you have received it in error please contact the sender (by return E-Mail) immediately and delete this message. Any unauthorised use or dissemination of this message in whole or in part is strictly prohibited. Please note that, for organisational reasons, the personal E-Mail address of the sender is not available for matters subject to a deadline. Please send, therefore, matters subject to deadline exclusively by mail or by fax. We operate in combination with our associated English, French and German Partnership in Berlin, Brussels, Cambridge, Dubai, Düsseldorf/Neuss, Frankfurt, Hamburg, London, Munich & Paris and are represented in Beijing and Shanghai.