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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Ausgabe möchten wir Sie über wichtige Änderungen im Beschlussmängelrecht durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) informieren. Hinsichtlich des vor Kurzem in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sind erste Praxiserfahrungen gewonnen, über die wir Ihnen einen kurzen Überblick geben möchten. Darüber hinaus möchten wir Sie auf zwei wichtige Entscheidungen hinweisen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer jüngeren Entscheidung den Weg für Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen freigemacht. Zur horizontalen Amtshilfe der europäischen Wettbewerbsbehörden hat der oberste österreichische Gerichtshof nunmehr konkrete Vorraussetzungen bestimmt, die als Leitlinien grenzüberschreitende Bedeutung haben. Daneben möchten wir Sie darüber informieren, dass die EU-Kommission kürzlich die Steuervergünstigungen für Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften als beihilferechtswidrig verworfen hat. Der letzte Teil unseres Newsletters gibt ein kurzes Update zu unserem Newsletter Ausgabe Oktober 2008 zum geänderten Überschuldungsbegriff.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Taylor Wessing Practice Department Corporate |
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Veranstaltungen
Die Verantwortung der Unternehmensführung in der Wirtschaftskrise - Aktuelles zu Pflichten und Risiken von Managern und Aufsichtsräten
15.10.2009 16.00 bis 18.30 Uhr Konferenzzentrum Technologiepark, Berlin-Adlershof
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