Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Ausgabe möchten wir Sie über den am 27. September 2010 veröffentlichten Regierungsentwurf zum Restrukturierungsgesetz und der dort geplanten Verlängerung der Verjährungsfrist für die Organhaftung (mehr) und den Regierungsentwurf zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 22. September 2010 und den künftigen Mitteilungs- tatbestand nach § 25a WpHG (mehr) informieren.
In zwei weiteren Beiträgen informieren wir Sie über die Entscheidung des BGH in Sachen DOBERLUG zur Haftung der Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH (mehr) und eine Entscheidung des LG Essen zu den geänderten Vorgaben zur Einhaltung des Konvergenzgebots bei Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen (mehr).
Zu guter letzt erhalten Sie einen Überblick über das BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2010, das die Auswirkungen des MoMiG auf die nachträglichen Anschaffungskosten bei Verlust eines Gesellschafterdarlehens zum Gegenstand hat (mehr).
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Taylor Wessing Practice Area Corporate |