Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Ausgabe möchten wir Sie über eine Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit formloser Gesellschafterbeschlüsse zur Beschränkung der satzungsmäßigen Abfindung (mehr), eine Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. zu Zahlungen an Aufsichtsratsmitglieder für gesonderte Beratungsleistungen (Fresenius SE) (mehr) und über eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Beschlagnahme von Unterlagen in einer Anwaltskanzlei informieren (mehr).
Darüber hinaus erhalten Sie in diesem Newsletter ein Update zum heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (mehr) und Informationen zur gegenwärtigen Entwicklung der Aktienrechtsnovelle 2011 (mehr).
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Taylor Wessing Practice Area Corporate |