Taylor Wessing - Newsletter

Newsletter-Update

 

Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 17.10.2008 hat der Gesetzgeber auch den insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriff in § 19 Abs. 2 InsO geändert. Hierüber haben wir bereits in unserem Corporate Newsletter Ausgabe Oktober 2008 berichtet. Eine Überschuldung liegt hiernach erst dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die wesentliche Änderung lag darin, dass das Prognoseelement, mithin die Frage nach der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Fortführung des Unternehmens, gegenüber dem vorher verwendeten Überschuldungsbegriff gestärkt wurde. Diese Änderung war allerdings nur als Übergangslösung bis zur Bewältigung der Finanzmarktkrise gedacht. Durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 24.09.2009 wird diese, ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs um drei Jahre verlängert.


Franz Weinberger
Taylor Wessing München

 
 



Leserservice

Sie brauchen detailliertere Informationen?
Sie hätten gerne ein persönliches Gespräch zu Themen dieser Ausgabe?
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen zu unserem Practice Department Corporate finden Sie hier.



Dieser Newsletter enthält nur eine Auswahl von relevanten Themen zum Unternehmensrecht und ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Newsletter enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen.

 

TAYLOR WESSING PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Solicitors und Avocats à la Cour
Sitz Düsseldorf, AG Essen, PR 1530

Website www.taylorwessing.com

Diese Nachricht (inklusive aller Anhänge) ist vertraulich. Sie darf ausschließlich durch den vorgesehenen Empfänger und Adressaten gelesen, kopiert oder genutzt werden. Sollten Sie diese Nachricht versehentlich erhalten haben, bitten wir, den Absender (durch Antwort-E-Mail) hiervon unverzüglich zu informieren und die Nachricht zu löschen. Jede unerlaubte Nutzung oder Weitergabe des Inhalts dieser Nachricht, sei es vollständig oder teilweise, ist unzulässig. Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Nachrichten an den Absender nicht für fristgebundene Mitteilungen geeignet sind. Fristgebundene Mitteilungen sind daher ausschließlich per Post oder per Telefax zu übersenden. Wir sind im Verbund mit unseren englischen, französischen und deutschen Partnern an den Standorten Berlin, Brüssel, Cambridge, Dubai, Düsseldorf/Neuss, Frankfurt, Hamburg, London, München und Paris tätig sowie mit einer Repräsentanz in Beijing und Shanghai vertreten.

This message (including any attachments) is confidential and may be privileged. It may be read, copied and used only by the intended recipient. If you have received it in error please contact the sender (by return E-Mail) immediately and delete this message. Any unauthorised use or dissemination of this message in whole or in part is strictly prohibited. Please note that, for organisational reasons, the personal E-Mail address of the sender is not available for matters subject to a deadline. Please send, therefore, matters subject to deadline exclusively by mail or by fax. We operate in combination with our associated English, French and German Partnership in Berlin, Brussels, Cambridge, Dubai, Düsseldorf/Neuss, Frankfurt, Hamburg, London, Munich & Paris and are represented in Beijing and Shanghai.