2. Auswirkungen des MoMiG und jüngste Rechtssprechung
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) stellt nun die bisherige Praxis von Auslandsbeurkundungen erneut in Frage. Hintergrund ist die durch das MoMiG erfolgte Aufwertung der Gesellschafterliste, die unter anderem dazu führen kann, dass Dritte gutgläubig Geschäftsanteile an einer GmbH erwerben können. Vor dem Hintergrund dieser erhöhten Legitimationswirkung der Gesellschafterliste sind Notare nunmehr gemäß § 40 Abs. 2 GmbHG verpflichtet, eine von ihnen unterschriebene Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen, wenn sie an einer Veränderung des Gesellschafterbestandes mitgewirkt haben. Die Pflicht zur Einreichung der aktualisierten Gesellschafterliste stellt eine öffentlich-rechtliche Amtspflicht dar, deren Adressaten jedoch nur deutsche Notare sind. Erste instanzgerichtliche Verfahren deuten nunmehr darauf hin, dass im Hinblick auf diese Amtspflicht die Wirksamkeit von schweizerischen Auslandsbeurkundungen generell nicht anzuerkennen ist. So lässt z.B. das LG Frankfurt (BB 2009, 2500) erkennen, dass es nach den Neuregelungen des GmbH-Rechts eine Einreichung der Gesellschafterliste durch Schweizer Notare für unzulässig hält. Einzelne Registergerichte schließen sich in bislang nicht veröffentlichten Entscheidungen mit allerdings fragwürdiger Bezugnahme auf den Gesetzgebungsprozess zum MoMiG dieser Auffassung an, indem sie sich weigern, Gesellschafterlisten zu veröffentlichen, die Veränderungen im Gesellschafterbestand aufgrund erfolgter Auslandsbeurkundungen enthalten.
3. Praxisfolgen
Die rechtliche Argumentation der Gerichte gegen die Wirksamkeit von Schweizer Beurkundungen ist umstritten und fragwürdig. Gleichwohl wird für die Praxis daraus zu schließen sein, dass Beurkundungen in der Schweiz (wie aber auch in anderen Ländern) einstweilen mit großer Vorsicht zu betrachten sind, so lange nicht die Frage der Zulässigkeit höchstrichterlich geklärt ist.
Dr. Jan Riebeling Taylor Wessing Hamburg Kontakt: j.riebeling@taylorwessing.com
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