Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters Commercial vorstellen zu dürfen.
Über folgende Themen möchten wir Sie dieses Mal informieren: 1) Die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
Neue Liefer- und Widerrufsfristen bei Fernabsatzverträgen, einheitliche Regelung von Mängelrechten und Rücksendekosten, Kosten für Telefonhotlines sowie Regelungen zum Online-Vertragsabschluss bei entgeltlichen Leistungen. Dies sind nur einige Beispiele, die Gegenstand der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie sind... mehr 2) Verschärfte Situation: Ein- und Ausbaukosten im Rückgriff innerhalb der Lieferkette!
Die mit der Entscheidung des EuGH vom 16.06.2011 (C-65/09 und C-87/09) einher gehende immense Steigerung der Nacherfüllungspflichten durch verschuldensunabhängige Übernahme der Ein- und Ausbaukosten (siehe dazu den anderen Artikel in diesem Newsletter) werden nicht nur dem Letztverkäufer (der gegenüber dem Verbraucher auftritt) Sorgen bereiten, sondern wirken sich auf (fast) alle Glieder in der Lieferkette aus... mehr 3) Pauschalisierte Entschädigungen für gekündigte Werkverträge!
Anders als ein Kaufvertrag ist ein Werkvertrag (oder auch ein Werkliefervertrag über nicht vertretbare Sachen) vor Erfüllung kündbar; regelmäßig entsteht bei vorzeitiger Kündigung die Frage, welche Vergütung dann noch geschuldet ist. Werkunternehmer können ihre Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung mit einer Pauschale in AGB regeln. Die Pauschale kann über der gesetzlichen Pauschale liegen (5% der Nettovergütung, die auf die noch nicht erbrachten Leistungen anfällt, § 649 S. 3 BGB). Es muss allerdings der Nachweis eines geringeren Anspruchs gestattet und die Pauschale darf nicht unangemessen sein... mehr 4) Leistungen aus Kfz-Garantien trotz Nichteinhaltung der Wartungsintervalle?
Der BGH hatte in Fortsetzung seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 zu Gebrauchtwagengarantien und zu Herstellergarantien für Neuwagen nunmehr über eine Herstelleranschlussgarantie für Neuwagen zu entscheiden (Urt. v. 6.7.2011, VIII ZR 293/10).
Zu nicht vom Kfz-Hersteller selbst gewährten Gebrauchtwagengarantien hatte der BGH in 2007 entschieden, dass formularmäßige Klauseln unwirksam sind, die Leistungen aus solchen Garantien bei Überschreiten herstellerseits empfohlener Wartungsintervalle ohne Rücksicht darauf ausschließen, ob das Überschreiten für den eingetretenen Schaden ursächlich ist (Urt. v. 17.10.2007, VIII ZR 251/06)... mehr 5) Besserer Gläubigerschutz durch EU-weite Kontenpfändung?
Die Europäische Kommission hat am 25. Juli 2011 einen Vorschlag zur Einführung einer EU-weiten vorläufigen Kontenpfändung vorgelegt, die das Vertrauen in den grenzüberschreitenden Handel im europäischen Binnenmarkt stärken soll. Dieses Instrument soll es Gläubigern ermöglichen, offene Forderungen im EU-Ausland auf Bankkonten eines Schuldners vorläufig zu sichern, um die grenzüberschreitende Eintreibung dieser Forderungen zu erleichtern...mehr 6) Garantiebedingungen unter gerichtlicher Kontrolle
Hersteller wie Verkäufer werben gerne mit Garantien, die dem Kunden Rechte einräumen, die über die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung hinausgehen.
So werben etwa Hersteller von Solarmodulen regelmäßig mit jahrzehntelangen Garantien, die die Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit ihrer Produkte betreffen. Gerade wegen solcher Garantieklauseln hat allerdings im Mai 2011 die Verbraucherzentrale NRW die fünf größten Hersteller von Solarmodulen abgemahnt und angekündigt, ggf. gerichtlich klären zu lassen, ob die Garantiebedingungen wirksam sind... mehr 7) Änderung der Rechtsprechung zu den Ein- und Ausbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung!
Die verschuldensunabhängig vom Verkäufer zu tragenden Kosten im Rahmen der gewährleistungsmäßigen Nachlieferung oder Nachbesserung (Nacherfüllung) sollen nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch die durchaus nicht unerheblichen Kosten eines etwaigen Ein- und Ausbaus des mangelhaften bzw. nachgelieferten/nachgebesserten Teils umfassen – so zumindest zugunsten des Verbrauchers (damit wohl aber auch in der weiteren Lieferkette)... mehr Bei Fragen stehen Ihnen die Autoren sowie das gesamte TW-Team Commercial als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anwälte aus dem Taylor Wessing Team Commercial
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