Bereits in der September-Ausgabe unseres Commercial-Newsletters haben wir auf die aktuellen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem oft von Markenherstellern (in Verträgen mit den Händlern) ausgesprochenen Verbot des Vertriebs über Auktionsplattformen berichtet. Sowohl im Verfahren, das die Schulranzen betraf (Scout-I-Urteil), wie auch in dem Verfahren, bei dem es um Sportartikel ging, haben die Oberlandesgerichte nun zugunsten der Markenhersteller entschieden.
Das OLG Karlsruhe hat (Urteil vom 25.11.2009) die Auffassung des LG Mannheim in dessen Scout-I-Urteil bestätigt und festgehalten, dass in einem selektiven Vertriebssystem keine Wettbewerbsbeschränkung gegeben ist, wenn die Auswahlkriterien beinhalten, dass der Vertriebspartner sich von Internetauktionen fernhält. Explizit sprach sich das OLG Karlsruhe gegen die Auffassung des LG Berlin (Urteile vom 21.04.2009 und 24.07.2007 – Scout-II-Urteil) aus; das Verbot des Warenabsatzes über Internetplattformen ist ein qualitatives Selektionskriterium und eine besondere Exklusivitätsaura benötigt der Markenhersteller nicht.
Bestätigung fand das Scout-I-Urteil mittelbar bereits in der Entscheidung des OLG München (vom 02.07.2009), mit dem die Entscheidung des LG München vom 24.06.2008 aufrecht erhalten wurde. Das Verbot des Internetvertriebs über Auktionsplattformen ist eine nicht zu beanstandende Qualitätsanforderung und insbesondere vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass auf Internet-Auktions-Plattformen immer wieder Markenfälschungen angeboten werden, so dass ein berechtigtes Interesse des Markenherstellers besteht, seine Händler gänzlich davon fernzuhalten.
Im aktuellen Entwurf der Leitlinien zur neuen Vertikal-GVO (ab 01.06.2010) wird der Internetvertrieb ebenfalls gestärkt. Es wird klargestellt, dass das Betreiben einer Webseite als Form des „passiven Verkaufs“ gilt, woran auch die Verwendung einer bestimmten Sprache nichts ändere. Ferner sieht der Entwurf der Leitlinien eine Reihe von Kernbeschränkungen des Internetvertriebs vor.
Dr. Martin Rothermel Taylor Wessing München Kontakt: m.rothermel@taylorwessing.com
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