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Öko-Design-Richtlinie immer engmaschiger

 

Mit der Öko-Design-Richtlinie (32/EG/2005) aus dem Jahr 2005 wurde ein europaweit geltender Rahmen zur Gestaltung und Herstellung energiebetriebener Produkte mit dem Ziel geschaffen, diese möglichst effizient zu gestalten. Die Ausweitung des Anwendungsbereiches auch auf sog. energieverbrauchsrelevante Produkte wie Wasserhähne oder isolierende Fenster wird derzeit diskutiert (vgl. Newsletter 09 vom September 2008).

In Deutschland wurde die Öko-Design-Richtlinie durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) vom 27.02.2008 umgesetzt. Diesen allgemeinen Rechtsrahmen füllen in letzter Zeit verstärkt unmittelbar geltende europarechtliche Verordnungen aus, die für konkrete Produktgruppen spezifische Vorgaben machen und dabei einen weiten und unterschiedlichen Anwendungsbereich von Produkten betreffen.

Zuletzt traten mit der Verordnung 859/EG/2009 Anforderungen an die Ultraviolettstrahlung von Haushaltslampen in Kraft, womit Verordnung 244/EG/2009 vom 18. März 2009 hinsichtlich allgemeiner umweltgerechter Gestaltungsanforderungen ergänzt wurde. Eine weitere Gruppe von Verordnungen wurde am 22. Juli 2009 erlassen: Verordnung 640/EG/2009 betrifft die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren. Verordnung 642/EG/2009 schreibt Regeln zur umweltgerechten Konstruktion und Herstellung von Fernsehern vor. Und Verordnung 643/EG/2009 legt Mindeststandards bei der Herstellung von Haushaltskühlgeräten fest. Darüber hinaus wurde am 06. April 2009 mit Verordnung 278/EG/2009 die Herstellung externer Netzteile reglementiert und Verordnung 107/EG/2009 vom 04. Februar 2009 macht Vorgaben bezüglich einfacher Set-Top-Boxen. Für Stand-By- und Schein-Aus-Geräte legt Verordnung 1275/EG/2008 seit dem 17. Dezember 2008 Mindestvorgaben hinsichtlich des Öko-Designs und der Energieeffizienz fest.

 
 

Hinzukommen werden in Kürze weitere Rechtsakte, die bereits beraten werden. Von der Kommission wurden dem Europäischen Parlament etwa bereits Verordnungsentwürfe bezüglich der Energieverbrauchskennzeichnung von Fernseh-, Haushaltskühl- und Gefriergeräten, sowie bezüglich der Anforderung einer umweltgerechten Gestaltung von Waschmaschinen vorgelegt. Weiter arbeitet die Kommission derzeit bereits an Regelungen für Boiler, Warmwasserbereiter, Computer und Monitore, bildgebende Geräte, Klimatechnik, Lüftungen, Wasserpumpen, komplexen Set-Top-Boxen und Werkzeugmaschinen, die mittelfristig in Kraft treten werden. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie an dieser Stelle gerne auf dem Laufenden halten.


Dr. Philipp Großkopf
Taylor Wessing München
Kontakt:
p.grosskopf@taylorwessing.com

 



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