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„Ossi-Fall“ geht in die nächste Runde - grundsätzliche Rechtsfrage oder Stilblüte des AGG?Mehr als zwanzig Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung befand das Arbeitsgericht Stuttgart in einer vielbeachteten Entscheidung aus dem April des Jahres, Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage einer ostdeutschen Bewerberin ab, die bei einem schwäbischen Unternehmer keinen Arbeitsplatz bekam. Nun hat sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Entscheidung des Unternehmers diskriminierend war und evtl. doch Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Hinter dem zunächst kurios anmutenden und medienwirksamen Sachverhalt steht eine interessante Rechtsfrage, in der das letzte Wort möglicherweise noch lange nicht gesprochen ist.
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Ihr Taylor Wessing Practice Department Employment |
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