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Neues zum betrieblichen EingliederungsmanagementIn zwei Entscheidungen aus den Jahren 2007 und 2008 hatte das Bundesarbeitsgericht die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Kündigungen geklärt. Der Newsletter beschäftigt sich in dieser Woche mit einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2009 (Az.: 2 AZR 400/08) zum BEM. In dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere die Anforderungen konkretisiert, ab wann ein Arbeitgeber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung auf die Durchführung eines BEM verzichten kann ohne mit Nachteilen in einem anschließenden Kündigungsschutzverfahren rechnen zu müssen.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Taylor Wessing Practice Department Employment |
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