Zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit (außereuropäischer) Hostprovider für Drittinhalte

15.11.2011  |  Informationstechnologie / Telekommunikation

Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, inwieweit (außereuropäische) Hostprovider nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für von Nutzern eingestellte Daten über Dritte verantwortlich sind. Dabei ist zum einen relevant, ob und inwieweit der (bloße) Abruf personenbezogener Daten aus Deutschland von einem im Ausland befindlichen Server überhaupt dem BDSG unterfällt (II.). Zum anderen stellt sich die Frage, ob der Betreiber etwa einer Kommunikationsplattform für gehostete Drittdaten seiner Nutzer als „verantwortliche Stelle” im Sinne des BDSG angesehen werden kann (III.).

Computer und Recht, Heft 11 / 2011

Anwälte Dr. Stefan Alich