„Vorsprung durch Technik“: Taylor Wessing siegt für Audi vor dem Europäischen Gerichtshof
„Vorsprung durch Technik“: Taylor Wessing siegt für Audi vor dem Europäischen Gerichtshof
Taylor Wessing erstreitet für die Audi AG den vollständigen Markenschutz für die Marke „Vorsprung durch Technik“. Am 30. Januar 2003 meldet die Audi AG die Marke „Vorsprung durch Technik“ für zahlreiche Waren und Dienstleistungen, die nicht aus dem Automobilbereich stammen, als Gemeinschaftsmarke an. Der Erstprüfer des Harmonisierungsamtes und eine Beschwerdekammer wiesen die Anmeldung für den größten Teil der Waren und Dienstleistungen zurück. Die Zurückweisung wurde durch das Europäische Gericht bestätigt. Die Zurückweisung wurde damit begründet, dass die angesprochenen Verbraucher die Anmeldung lediglich als Werbeslogan auffassen würden und nicht als Marke.
Sieben Jahre nach der Markenanmeldung erteilte der Europäische Gerichtshof dieser Argumentation eine klare Absage. Die Tatsache, dass eine Marke als Werbeslogan wahrgenommen werden kann, reicht nicht aus um den Schluss zu ziehen, dass dieser Marke die Unterscheidungskraft fehle.
Im Gegensatz zu den weitaus meisten Entscheidungen, beurteilte der EuGH die Unterscheidungskraft der Marke „Vorsprung durch Technik“ selbst. Er kam zu dem Schluss, dass die Aussage sehr wohl schutzfähig für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen sei.
Die eindeutigen Worte des Europäischen Gerichtshofes sollten dazu führen, dass zukünftig Slogans leichter als Marke geschützt werden können. Dies ist insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen von großer Bedeutung: Diese verfügen in den seltensten Fällen über die finanziellen Mittel, um einen Slogan so bekannt zu machen, dass er aufgrund seiner Bekanntheit eingetragen wird.
Hintergrund
Taylor Wessing hat Audi bereits in dem Verfahren vor dem Europäischen Gericht vertreten.
Anwälte Olaf Gillert