Vergaberechtliche Anforderungen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB an den Abschluss von Rabattverträgen/Direktverträgen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen gem. § 103a Abs. 8 SGB V

01.12.2005  |  Competition, EU and Trade, Life Sciences & Healthcare, Litigation & Dispute Resolution

Die Phantasie des Gesetzgebers, die Kosten der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu reduzieren, ist vielfältig.

Anwälte Kristina Wieddekind, Dr. Klaus Willenbruch

 

So hat er mit dem Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz-Sicherungsgesetz BSSichG) neben den so genannten Zwangsrabatten in § 130a SGB V Abs. 1 bis 7 in Abs. 8 dieser Vorschrift zusätzlich eine vertragliche Rabattlösung vorgesehen ("Vertragsrabatt").

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