Urteilsanmerkung zu LG Bielefeld: Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails

01.05.2006  |  Technology, Media & Telecoms

Nachdem bereits in erster Instanz das AG Bielefeld Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung eines Fotos in verkleinerter Form und qualitätsreduzierender Form ("Thumbnail") in Internetsuchmaschinen zurückgewiesen hatte (vgl. AG Bielefeld v. 18.2.2005 - 42 CA 767/04, CR 2006, 72 = MMR 2005, 556), geht jetzt auch das LG Bielefeld in der Berufungsinstanz davon aus, dass ein Schadensersatzanspruch bei der Verwendung von Thumbnails von Bildern Dritter in Suchmaschinen nicht besteht.

Anwälte Jörg Wimmers, Dr. Carsten Schulz

 

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