Urteil kurz kommentiert
25.04.2007 |
Zu der BGH-Entscheidung vom 19. April 2007 zur Störerhaftung im Internet finden Sie einen aktuellen Kommentar von Jörg Wimmers.
Anwälte Jörg Wimmers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform konkrete rechtsverletzende Angebote unverzüglich sperren und zudem technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreiben muss, damit es nicht zu weiteren vergleichbaren Markenverletzungen kommt.
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