Treuhandmodell ohne gewerbesteuerliche Nachteile: BFH erleichtert Umstrukturierungen

03.05.2010  |  Tax

Das sog. „Treuhandmodell“ ist eine interessante Gestaltungsmöglichkeit, um schädliche Steuerfolgen bei Umstrukturierungen zu vermeiden. Der BFH hat nun entschieden, dass dieses Modell die bisher von der Finanzverwaltung angenommenen unerwünschten Gewerbesteuerfolgen nicht hervorruft (Urteil vom 3. Februar 2010, Az.: IV R 26/07, veröffentlicht in DStR 2010, S. 743).

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen stellt sich häufig die Aufgabe, eine Unternehmenssparte in eine eigenständig am Markt agierende Gesellschaft zu überführen oder einzelne Wirtschaftsgüter wie z.B. Immobilien auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen. Dies dient in der Regel der organisatorischen Verselbständigung der Unternehmenssparte mit dem Ziel, diese effizienter zu verwalten und gegebenenfalls die stillen Reserven in der Handelsbilanz der Muttergesellschaft aufzudecken.

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