Taylor Wessing verstärkt die Employmentpraxis am Standort Düsseldorf mit neuem Partner
Anwälte Dr. Ernst-Albrecht von Beauvais
Taylor Wessing gewinnt zum 1. Juni 2009 den Arbeitsrechtler Tobias Neufeld, LL.M. (35) für den Düsseldorfer Standort. Er wechselt von Ashurst in München, wo er seine anwaltliche Laufbahn im März 2002 begann und zuletzt in der Funktion als Senior Associate und Leiter der dortigen arbeitsrechtlichen Praxis tätig war. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst die originäre arbeitsrechtliche Beratung, betriebliche Altersversorgung, die Transaktionsberatung bei M&A sowie die Beratung von Reorganisationen, Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Tobias Neufeld berät zu sämtlichen Fragen des deutschen Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie zu Fragen des englischen Arbeitsrechts, da er auch als Solicitor in England und Wales zugelassen ist.
Zu seinen Mandanten zählen nationale wie international tätige Unternehmen, die er in tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie in grenzüberschreitenden Angelegenheiten berät, z.B. bei der Implementierung internationa-er Vergütungsprogramme, der Harmonisierung von länderübergreifenden Arbeitsbedingungen oder bei der Einführung von komplexen Compliance-Regelwerken. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere Finanzdienstleister, TMT-Unternehmen, Logistiker sowie Unternehmen der Pharma- und Zeitarbeitsbranche.
Dr. Ernst Albrecht von Beauvais, Mitglied der Geschäftsführung von Taylor Wessing, zu dem Neuzugang:
„Wir freuen uns sehr, mit Tobias Neufeld einen Partner gewonnen zu haben, der persönlich und in Bezug auf unsere strategische Ausrichtung bestens zu uns passt. Hohe rechtliche Qualität, unternehmerische Haltung, Internationalität sowie Fokus auf moderne Technologien zeichnen Tobias Neufeld aus und machen ihn zu einem optimalen fit für das arbeitsrechtliche Team von Taylor Wessing."
Tobias Neufeld zu seinem Wechsel:
„Ausschlaggebend für meinen Wechsel zu Taylor Wessing ist die starke Präsenz der arbeitsrechtlichen Teams an allen deutschen wie internationalen Standorten und die Tatsache, dass das Arbeitsrecht bei Taylor Wessing nicht auf Support-Funktionen im Rahmen von Transaktionen beschränkt ist, sondern ein eigenständiger und umsatzstarker Bereich, der es mir ermöglicht, hoch spezialisiert und dennoch umfassend zu beraten. Als Full-Service Kanzlei bietet Taylor Wessing mir die Möglichkeit, an der Schnittstelle insbesondere zu den Rechtsbereichen Corporate/M&A, Versicherungsrecht sowie Insolvenzrecht tätig zu sein. Schließlich freue ich mich auf einen Wechsel zurück ins Rheinland und die enge Zusammenarbeit mit den Kollegen Gimmy und Grosjean."
Mit dem Neuzugang von Tobias Neufeld zählt die deutsche arbeitsrechtliche Praxis von Taylor Wessing nunmehr 33 Anwälte und ist damit eine der größten Praxen in Deutschland.
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