Taylor Wessing gewinnt am Standort Düsseldorf neuen Partner für das Kartellrecht

08.05.2007  |  Competition, EU and Trade
 

Kurzfristig wird der Kartellrechtler Dr. Michael Dietrich, LL.M. (37) als Partner die kartellrechtliche Praxis von Taylor Wessing am Standort Düsseldorf verstärken. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1999 war Herr Dr. Dietrich zunächst bei Deringer Tessin Herrmann & Sedemund in Köln tätig. Seit der Fusion zu Freshfields Bruckhaus Deringer gehört er dort zur Praxisgruppe Antitrust, Competition & Trade. Im Rahmen eines Secondments war Herr Dr. Dietrich für ca. 1 Jahr in der US Kartellrechtspraxis von Freshfields Bruckhaus Deringer in Washington D.C. tätig. Seit 2006 ist Herr Dr. Dietrich Principal Associate. Ab Sommer 2007 sollte er als Counsel ins Brüsseler Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer wechseln.

Während seiner Zeit bei Freshfields Bruckhaus Deringer hat Herr Dr. Dietrich Mandanten in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts beraten. Dabei hat er sich insbesondere auf Fragen der europäischen und deutschen Zusammenschlusskontrolle sowie die Anwendung des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen spezialisiert. Vor dem Hintergrund seiner Tätigkeit in den USA war er in vielen Fällen auch an den Schnittstellen zum US Kartellrecht tätig.

Zu diesen und anderen Themen hat Herr Dr. Dietrich zahlreiche Artikel in diversen Fachpublikationen veröffentlicht und eine Reihe von Vorträgen gehalten.

Dr. Dietrich zu seinem Wechsel zu Taylor Wessing:

„Für meinen Wechsel zu Taylor Wessing war neben dem internationalen Umfeld vor allem das klare Bekenntnis zu einer Full-Service Kanzlei und damit auch zu einer prominenten eigenständigen kartellrechtlichen Praxis einschließlich der damit verbundenen Entwicklungsmöglichkeiten entscheidend. Das klare Commitment zum Kartellrecht, die internationalen Ausrichtung und der hohe Anspruch von Taylor Wessing an Qualität und Service kommt mir bei der Beratung meiner Mandanten sehr entgegen.“

Dr. Heinrich Stallknecht, Mitglied der Geschäftsführung von Taylor Wessing, zu dem Neuzugang:

„Wir freuen uns, dass wir Herrn Dr. Michael Dietrich für unser Anti-Trust Department gewinnen konnten. Nach sieben Jahren Berufserfahrung, die er in einem internationalen Umfeld sammeln konnte, weist Herr Dietrich einen beeindruckenden Track Record auf. Er ist hervorragend geeignet, unsere nationale wie internationale Kartellrechtspraxis auf hohem Niveau weiter auszubauen. Seine Expertise trägt den Qualitätsansprüchen unserer gesellschaftsrechtlichen Ausrichtung bestens Rechnung.“

Die kartellrechtliche Praxis von Taylor Wessing umfasst insgesamt 22 Berufsträger. Die gesamte Praxisgruppe Gesellschaftsrecht umfasst 92 Berufsträger in Deutschland sowie 182 international.

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