Taylor Wessing erzwingt Anzeigenveröffentlichung für das gemeinsame Online-Fortbildungsangebot von Wolters Kluwer und der Bundesrechtsanwaltskammer in der konkurrierenden NJW
Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH (WKD) hat mit ihren Verlagen Carl Heymanns, Luchterhand und Werner in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein neues Online-Fortbildungsangebot entwickelt, das in der zum Beck-Verlag gehörenden NJW beworben werden sollte. Der C. H. Beck-Verlag, der in der Ausschreibung der BRAK unterlegen war, weigerte sich trotz eines bestehenden Anzeigen-Rahmenvertrages mit Wolters Kluwer, die eingereichte Werbeanzeige für das neue Angebot in der NJW abzudrucken.
Wolters Kluwer, vertreten von Dr. Stefan Freytag von Taylor Wessing München, mit kartellrechtlicher Unterstützung von Dr. Hartmann-Rüppel aus dem Hamburger TW-Büro, hielt die Verweigerung des Anzeigenabdrucks aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der NJW für missbräuchlich und sah den Beck Verlag zur Veröffentlichung des Motivs verpflichtet. Die NJW sei für eine wirksame Ansprache des juristischen Fachpublikums unverzichtbar.
Der Beck Verlag hingegen bestritt die marktbeherrschende Stellung der NJW und berief sich darauf, nicht für Wettbewerber werben zu müssen und in diesem Fall auch einzelne Motive ablehnen zu dürfen.
Das LG München I gab dem Antrag von WKD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt und verpflichtete den Beck Verlag auf kartellrechtlicher und vertraglicher Grundlage zur Veröffentlichung der Anzeige in der NJW.
Aufgrund der unmittelbaren Konkurrenzsituation der beiden Verlagshäuser - Wolters Kluwer ist einer der weltweit größten Anbieter von Fachinformationen und die Verlagsgruppe Recht von WKD ist nach dem Beck-Verlag die Nummer 2 im deutschen Markt für Rechtsliteratur - wurde über das Verfahren auch in der überregionalen Presse berichtet.
Vertretung Wolters Kluwer:
Taylor Wessing, Dr. Stefan Freytag, Partner München und Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Partner Hamburg
Inhouse: Rechtsanwalt Per Axel Schwanbom, Justiziar Wolters Kluwer Germany Holding GmbH
Vertretung C.H. Beck:
Rechtsanwalt Christian Schopp
Landgericht München I, 33. Zivilkammer:
Vorsitzender Richter Dr. Lieber, Richter Dr. Zigann und Richterin Tilmann
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