Taylor Wessing erfolgreich im Streit um Googles Bildersuche

21.10.2011  |  Informationstechnologie / Telekommunikation

Die internationale Anwaltssozietät Taylor Wessing hat Google erfolgreich bei einem Verfahren um seine Bildersuche vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe beraten. Demnach muss, wer die Veröffentlichung von Bildern im Internet erlaubt, auch damit rechnen, dass Suchmaschinen diese als Vorschaubild in den Ergebnislisten verwenden. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof die Klage des Hamburger Fotografen Michael Bernhard ab (Az. I ZR 140/10).

Der Fotograf hatte Bilder der Moderatorin Collien Fernandes aufgenommen und eines zur Veröffentlichung im Internet an einen Internetseitenbetreiber verkauft. Dieses wurde dann als Vorschaubild in Googles Bildersuche angezeigt und verwies auf andere Internetseiten, deren Betreiber keine Bildrechte erworben hatten. Die Bildsuchfunktion von Google ist textgesteuert, d.h. der Nutzer sucht über Stichworte nach Bildern die von Dritten ins Netz eingestellt wurden. Die Ergebnisse der Suche erscheinen in einer Liste als Vorschaubilder mit dem Verweis auf die entsprechenden Seiten. Wegen dieser Praxis hatte Michael Bernhard Google bereits vor dem OLG Hamburg verklagt und verloren.

Der BGH entschied nun, dass Urheberrechte des Fotografen durch die Darstellung der Vorschaubilder nicht verletzt werden. Die Einwilligung in die Anzeige in von Vorschaubildern durch Suchmaschinen sieht das Gericht durch die Einwilligung in die Online-Veröffentlichung als gegeben an.
Da allgemein bekannt sei, dass eine Unterscheidung zwischen urheberrechtlich geschützten und ungeschützten Inhalten seitens der Suchmaschinen nicht möglich ist, gelte dies auch für Verweise auf Seiten die Bilder illegal veröffentlichen.
Nur wer durch technische Vorkehrungen zu verhindern versucht, dass seine selbst online veröffentlichten Bilder in Suchmaschinen erscheinen muss dies nicht akzeptieren, hatte der BGH bereits im April 2010 entschieden. Dieses Urteil hat der BGH nun erweitert. Ungeklärt blieb die Frage, was mit solchen Bildern in den Suchlisten geschieht, für die nie Rechte erworben wurden.

Anwälte Jörg Wimmers, Dr. Britta Heymann

 
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