Taylor Wessing beteiligt sich am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission zur neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor

03.12.2009  |  Competition, EU and Trade

Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor (GVO) enthält wichtige kartellrechtliche Vorgaben für die Zusammenarbeit zwischen Versicherungsunternehmen, wie die gemeinsame Deckung von Risiken sowie gemeinsame Statistiken und Studien. Die GVO tritt Ende März 2010 außer Kraft. Die Europäische Kommission hat einen ersten Entwurf für eine neue, ab April 2010 geltende Versicherungs-GVO vorgelegt und im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsprozesses zur Diskussion gestellt.

Taylor Wessing hat sich am Konsultationsprozess beteiligt und zum Entwurf Stellung genommen. Mit Blick auf die erhebliche Bedeutung der GVO für die gesamte Versicherungsbranche begrüßt Taylor Wessing die Absicht der Europäischen Kommission, die GVO zu verlängern und Rechtssicherheit für Versicherer und Versicherungsnehmer zu erhalten. Positiv wertet die Stellungnahme auch die von der Europäischen Kommission beabsichtigte Erleichterung für die gemeinsame Versicherung von Risiken, die sich erheblich verändert haben.

Kritisch setzt sich die Stellungnahme von Taylor Wessing mit Vorschlägen der Europäischen Kommission auseinander, strengere Anforderungen an die Beteiligung größerer Versicherer an Mitversicherungsgemeinschaften aufzustellen und Verbraucherschutzorganisationen ein Zugangsrecht zu internen und vertraulichen Statistiken und Kalkulationen von Versicherungsunternehmen einzuräumen.

Die Stellungnahme von Taylor Wessing zum Kommissionsentwurf einer neuen Versicherungs-GVO finden Sie in nachfolgendem Artikel:

Anwälte Dr. Philipp von Hülsen, M. Jur (Oxon.)

 
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