Taylor Wessing berät die Sparkasse Karlsruhe bei der Fusion mit der Sparkasse Ettlingen

28.10.2010  |  Bank- & Finanzrecht , Competition, EU and Trade

Taylor Wessing hat die Sparkasse Karlsruhe bei der Fusion mit der benachbarten Sparkasse Ettlingen beraten. Die Sparkasse Karlsruhe ist eine der führenden Sparkassen in Baden-Württemberg. Durch die Fusion mit der Sparkasse Ettlingen stößt die als Sparkasse KarlsruheEttlingen firmierende neue Einheit gemessen an der Bilanzsumme in die Spitzengruppe der Baden-Württembergischen Sparkassen vor.

Mit der Entscheidung vom 21. Oktober 2010 hat das Bundeskartellamt das Vorhaben im Hauptprüfverfahren (Phase II) wenige Tage vor dem vereinbarten Fusionsstichtag (1. November 2010) freigegeben. Da die Fusion insbesondere im Gebiet der Sparkasse Ettlingen politisch sehr umstritten war, wäre eine Verschiebung des Fusionstermins mit Rücksicht auf eine verlängerte Prüfung des Bundeskartellamtes im Hauptprüfverfahren politisch kaum durchsetzbar gewesen.

Das Bundeskartellamt hat sich nun erstmals intensiv mit den von einer Sparkassenfusion betroffenen Märkten und insbesondere mit der Wettbewerbssituation bei Darlehen an Firmenkunden im Gebiet der Sparkassen Karlsruhe und Ettlingen auseinandergesetzt. Ausschlaggebend hierfür waren neben der relativ starken Stellung beider Sparkassen in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auch die aus der besonderen geographischen Lage resultierenden Überschneidungen sowie Verflechtungen mit regionalen Genossenschaftsbanken. Zudem musste sich das Bundeskartellamt mit schwierigen und bisher nicht geklärten Governance-Fragen der Sparkassen im Verhältnis zu ihren Rechtsträgern auseinandersetzen, die für die Frage der Umsatzzurechnung maßgeblich waren.

Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für künftig anstehende Sparkassen-Fusionen, ein Thema, das etwa durch die jüngsten Änderungen des Schleswig-Holsteinischen Sparkassengesetzes an Aktualität gewonnen hat. Künftig werden fusionswillige Sparkassen vorab sorgfältig zu prüfen haben, ob und in welchem Umfang es auf den vom Bundeskartellamt in Erwägung gezogenen Märkten zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kommen kann.


Anwälte der Sparkasse Karlsruhe

Taylor Wessing: Dr. Michael Dietrich (Federführung und Kartellrecht); Dr. Klaus Goedecke (Bankrecht/Bankaufsichtsrecht); Associates: Dr. Philipp von Hülsen (Kartellrecht); Dr. Sandra Preißinger (Kartellrecht/Beihilferecht); Dr. Veronica Schuster (Bankrecht/Bankaufsichtsrecht)

4. Beschlussabteilung: Silke Hossenfelder (Vorsitzende); Dr. Thomas Mehler (Berichterstatter); Dr. Thomas Strauß (Beisitzer)

Kontakt und weitere Informationen:

Marie Christin Shenouda
Tel + 49 (0)89 210 38 163
Email: m.shenouda@taylorwessing.com

 

Anwälte Dr. Michael Dietrich, Claus Goedecke, Dr. Philipp von Hülsen, M. Jur (Oxon.), Veronica Schuster

 
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