"Task Force" im Kinosaal – Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Einsatzes von Nachtsichtgeräten

01.10.2010  |  Informationstechnologie / Telekommunikation

Bisher kannte man sie nur von Spezialkommandos der Polizei oder des Militärs, doch nachdem der Filmverleih Warner Bros. bereits 2004 Nachtsichtgeräte an britische Kinobetreiber verschenkt hatte, um ein Mitschneiden des damals startenden Films „Harry Potter and the Prisoner of Azkaban“ zu verhindern, sind die Geräte mittlerweile auch in immer mehr deutschen Kinos im Einsatz. Für großes Medienecho sorgte die Überwachungsaktion in einem Kino im Juli 2009 in Magdeburg. Wieder ging es um Warner Bros. und einen aktuellen Harry-Potter-Film. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Vorgehens. (...)

DuD 1/2010, 44

Anwälte Dr. Stefan Alich