Tarifautomatik: Beendet die Kündigung des übernommenen Tarifvertrags auch den übernehmenden Tarifvertrag?

31.03.2009  |  Arbeitsrecht

Anwälte Dr. Matthias Kast

 

Übernehmen die Tarifparteien die Inhalte eines anderen Tarifwerkes (hier: BAT) durch Abschluss inhaltsgleicher Tarifverträge, gilt der eigene Tarifvertrag auch dann normativ weiter, wenn die übernommenen Tarifverträge gekündigt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Tarifparteien verinbaren, dass auch der übernehmende Tarifvertrag "automatisch" ist.

Dr. Matthias Kast (Taylor Wessing Berlin) nimmt zu dem Urteil vom 27.8.2008 des Bundesarbeitsgerichts - 4 AZR 485/07 in der Zeitschrift INFO A, der One-page Fachinformation für Arbeitsrecht, Stellung.

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