Stört der Admin-C?
17.11.2006 | Technology, Media & Telecoms
Eine kritische Betrachung der Störerhaftung am Beispiel des sog. administrativen Ansprechpartners
Anwälte Dr. Carsten Schulz, Jörg Wimmers
Die Haftung des sog. Admin-C ist zunehmend Gegenstand instanzgerichtlicher Entscheidungen. Dabei lässt sich eine Tendenz noch nicht erkennen; die Rechtsprechung ist sehr uneinheitlich. Ausgangspunkt ist - wie in anderen Fällen der Haftung für Inhalte im Internet - die sog. Störerhaftung.
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