Stört der Admin-C?

17.11.2006  |  Technology, Media & Telecoms

Eine kritische Betrachung der Störerhaftung am Beispiel des sog. administrativen Ansprechpartners

Anwälte Dr. Carsten Schulz, Jörg Wimmers

 

Die Haftung des sog. Admin-C ist zunehmend Gegenstand instanzgerichtlicher Entscheidungen. Dabei lässt sich eine Tendenz noch nicht erkennen; die Rechtsprechung ist sehr uneinheitlich. Ausgangspunkt ist - wie in anderen Fällen der Haftung für Inhalte im Internet - die sog. Störerhaftung.

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