Schnipsel-Schlappe für Buchverlage
Google darf weiterhin Textauszüge aus Büchern digital verbreiten. Das Internet-Unternehmen und Taylor Wessing ernten vor dem Hamburger LG den Erfolg "rechtlich einwandfreier Produkteinführungen".
Anwälte Jörg Wimmers
Wenn Jurastudenten künftig nur in der Bibliothek, sondern Auszüge der einschlägigen Literatur auch bei der Suchmaschine "Google Buchsuche" finden, dann haben sie dies womöglich Jörg Wimmers zu verdanken. Denn der Hamburger Taylor Wessing-Partner hat Ende Juni gemeinsam mit dem deutschen Google Justiziar Dr. Arnd haller das digitale Buchprojekt vor dem Hamburger Landgericht gegen einen Angriff der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft (WBG) verteidigt.
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