Risikobegrenzungsgesetz - "Sofort fällig" gilt nicht mehr

21.08.2008  |  Bank- & Finanzrecht , Corporate

Das Risikobegrenzungsgesetz soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt sorgen. Probleme könnten allerdings eine neue Vorschrift über die Kündigung von Grundschulden auslösen. Längere Kündigungsfristen werden nach Ansicht der Autoren die Kredite verteuern oder die Forderung nach mehr Sicherheiten mit sich bringen.

Dr. Jörg Kupjetz, Partner von Taylor Wessing, Frankfurt und Ulrike Staats,  Rechtsanwältin bei Taylor Wessing, Frankfurt veröffentlichten den Artikel zum Thema Risikobegrenzungsgesetz in der Immobilien Zeitung vom 21. August 2008.

Anwälte Prof. Dr. Jörg Kupjetz, Ulrike Staats

 
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