Rechtliche Probleme bei der Gestaltung einer (Zahn)Arzt-Homepage
Wenn Zahnärzte die Homepage ihrer Gemeinschaftspraxis "Die-Zahnaerzte-Koeln.de" nennen, Fachartikel auf ihrer Homepage einbinden und mit Vorher-nachher-Bildern für ästhetische Zahnbehandlungen werben, könnte man dies zunächst als durchaus sinnvoll ansehen. Tatsächlich verstoßen sie damit aber unter Umständen gegen rechtliche Vorschriften. Auch ein Stadtplan darf nicht ohne weiteres benutzt werden und ein scheinbar harmloser Link zur Homepage eines Dentalunternehmens kann ebenfalls Ärger einbringen. Denn nicht nur das Berufsrecht schränkt die Darstellung des Zahnarztes auf seiner Homepage ein, sondern noch eine Reihe weiterer Regelungen schreiben bestimmte Inhalte, wie ein vollständiges Impressum, vor und verbieten andere.
Anwälte Dr. Wiebke Baars, Dr. Thorsten Troge