Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge
Viele Betriebe und auch die öffentliche Hand bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, über eine Entgelt-Umwandlung in den Genuss einer versicherungsvertraglich geregelten betrieblichen Alterversorgung zu gelangen. Sie schließen dazu Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen, die durch individuelle Verträge der Mitarbeiter ausgefüllt werden. Näheres ist häufig den geltenden Tarifverträgen zu entnehmen.
Nun hat der EuGH mit Urteil vom 15. Juli 2010 (RS C-271/08) die bisherige Praxis der Kommunen, die in Betracht kommenden Versicherungsunternehmen ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens zu beauftragen, für mit dem EU-Vergaberecht unvereinbar erklärt. Unternehmen der öffentlichen Hand seien auch bei der Umsetzung sozialpolitischer Ziele öffentliche Auftraggeber und als solche primär dem EU-Vergaberecht unterworfen, welches geltenden Tarifverträgen vorgehe. Ohne EU-weite Ausschreibung vergebene Versicherungsverträge ("Direkt Vergaben") seien deshalb unwirksam. Eine Übergangsfrist gebe es insoweit nicht.
Eine Direkt Vergabe ist seitdem nicht mehr möglich. Wenn der Schwellenwert überschritten wird, müssen Rahmenverträge zur betrieblichen Altersversorgung unter Beachtung des Vergaberechts europaweit ausgeschrieben werden. Unterhalb der Schwellenwerte sind die Landes Bestimmungen zum Vergaberecht einschlägig. Diese verpflichten kommunale Unternehmen grundsätzlich zur Anwendung des nationalen Vergaberechts, also zur Ausschreibung der Verträge auf gesetzlicher Grundlage. Allerdings gibt es im Unterschwellenbereich Ausnahmen für kommunale Unternehmen in der Rechtsform privatrechtlich organisierter juristischer Personen (GmbH, AG usw.). Aber auch für die Ausnahmebereiche sind die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung und der Transparenz zu beachten sowie die Compliance- Regelungen in Unternehmen.
Der Praxisleitfaden erläutert in folgenden sieben Schritten Aspekte und Kriterien, die seitens des kommunalen Unternehmens in diesem Zusammenhang geprüft, entschieden und/oder schließlich umgesetzt werden müssen.
I. Ausgangslage
II. Vorbereitung der Ausschreibung
III. Erstellen der Ausschreibungsunterlagen
IV. Verfahrensführung
V. Zuschlag
VI. Nachprüfungsverfahren
VII. Anwaltliche Begleitung
Den vollständigen Praxisleitfaden erhalten Sie auf Anfrage bei Barbara Stenger.
Anwälte Dr. Klaus Willenbruch, Kristina Wieddekind, Andreas Max Haak