Online Werbung

01.06.2006  |  Technology, Media & Telecoms

Juristische Überlegungen
Werbung im Internet ist populär. Sie ist im Regelfall nicht nur deutlich günstiger als andere Werbeformen, sondern ermöglicht auch eine zielgerichtete Ansprache potentieller Kunden.

Anwälte Dr. Tobias Schelinski

 

Aus juristischer Sicht befindet sich die Online-Werbung jedoch derzeit in stürmischen Gefilden. Hierfür verantwortlich sind inhaltlich unterschiedliche Urteile mehrerer Landgerichte zur Haftung von Anbietern von Waren- und Dienstleistungen (Merchants) für rechtsverletzende Handlungen von ihnen beauftragter Online-Werbepartner (Affiliates). Sämtlichen dieser Urteile waren Verträge zwischen einem Merchant und einem Affiliate gemein, nach denen der Affiliate für den Merchant im Internet, beispielsweise durch das Setzen von Werbebannern auf einer bestimmten Website, werben sollte. Die von dem Affiliate verwendete Werbung war entweder wettbewerbswidrig oder verletzte Markenrechte Dritter. Die Merchants wurden daraufhin für das rechtswidrige Verhalten ihrer Affiliates erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Auf den ersten Blick erscheint diese Inanspruchnahme als wenig nachvollziehbar, jedenfalls dann, wenn sich der Affiliate ausdrücklich vertraglich gegenüber dem Merchant verpflichtet hatte, die Rechte Dritter nicht zu verletzen.

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