Newsflash Corporate September 09
Anwälte Roman Bärwaldt
Eintragungspflicht der inländischen Geschäftsanschrift im Handelsregister
Seit dem 01.11.2008 gilt ein umfassend reformiertes GmbH-Recht. Über die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 26. Juni 2008 hatten wir bereits in unserem Corporate Newsletter im Juli 2008 berichtet. In diesem Zusammenhang ist für GmbHs, aber auch für AGs, Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute die Pflicht eingeführt worden, ihre inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eintragen zu lassen. Dieser Verpflichtung ist bislang nur ein geringer Teil der betroffenen Gesellschaften nachgekommen. Vor diesem Hintergrund möchten wir auf die möglichen Folgen solcher Unterlassungen hinweisen.