Newsflash Corporate März 2010

30.03.2010  |  Corporate

Ende eines Irrwegs? Bundesrat stimmt Änderung der Funktionsverlagerungsbesteuerung zu
Neue OECD-Grundsätze für die Einkunftsabgrenzung bei Betriebstätten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlaß möchten wir Sie über eine Änderung der Funktionsverlagerungsbesteuerung informieren. Funktionsverlagerungen auf nahe stehende Personen im Ausland werden bisher regelmäßig auf der Basis einer Transferpaketbewertung besteuert. Die Transferpaketbewertung ist international unbekannt und führt zu erheblichen Doppelbesteuerungsrisiken. Der Bundesrat hat am 26. März 2010 einem Gesetz zugestimmt, das diese Problematik entschärfen soll. Inwieweit dies gelungen ist, ist fraglich. Unternehmen sollten weiterhin auf Strategien setzen, die die steuerlichen Konsequenzen der Funktionsverlagerung ganz vermeiden oder wenigstens mildern. (... mehr)

In einem weiteren Beitrag informieren wir Sie über eine geplante Änderung des OECD-Musterabkommens, die ein neues OECD-Verständnis für die Einkunftsabgrenzung bei Betriebstätten umsetzt. Das Besteuerungsrecht für Betriebstätten soll künftig analog den Regeln für verbundene Unternehmen ausgestaltet werden. Die deutsche Finanzverwaltung wendet die neuen OECD-Grundsätze dem Vernehmen nach bereits an. Die bisher von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sowie das innerstaatliche deutsche Steuerrecht tragen diesem geänderten Verständnis jedoch häufig nicht Rechnung. Deutsche Unternehmen mit Betriebstätten im Ausland und ausländische Unternehmen mit Betriebstätten in Deutschland sollten die neue Entwicklung deshalb aufmerksam verfolgen. (... mehr)

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Taylor Wessing
Practice Department Corporate

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