Neues zum Streitgegenstand der Unterlassungsklage und seine Auswirkungen auf Folgeprozesse
Zugleich eine Anmerkung zur Entscheidung "Markenparfümverkäufe" des Bundesgerichtshofs
Anwälte Dr. Dietrich Kamlah
Der Begriff des Streitgegenstandes ist von zentraler Bedeutung für das Wettbewerbsrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz. Hat der Kläger gegen den Verletzer einen Unterlassungstitel erwirkt, stellt sich bei einer erneuten Verletzungshandlung die Frage, ob er aus dem Unterlassungstitel vollstrecken kann oder einen erneuten Prozess gegen den Verletzer führen muss. Mit der Frage, ob die Zulässigkeit eines Folgeprozesses an einem bereits bestehenden Unterlassungstitel scheitert, hat sich der BGH jüngst ein der Entscheidung "Markenparfümverkäufe" vom 23. Februar 2006 auseinander gesetzt.
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