Neues zum Streitgegenstand der Unterlassungsklage und seine Auswirkungen auf Folgeprozesse

01.08.2006  | 

Zugleich eine Anmerkung zur Entscheidung "Markenparfümverkäufe" des Bundesgerichtshofs

Anwälte Dr. Dietrich Kamlah

 

Der Begriff des Streitgegenstandes ist von zentraler Bedeutung für das Wettbewerbsrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz. Hat der Kläger gegen den Verletzer einen Unterlassungstitel erwirkt, stellt sich bei einer erneuten Verletzungshandlung die Frage, ob er aus dem Unterlassungstitel vollstrecken kann oder einen erneuten Prozess gegen den Verletzer führen muss. Mit der Frage, ob die Zulässigkeit eines Folgeprozesses an einem bereits bestehenden Unterlassungstitel scheitert, hat sich der BGH jüngst ein der Entscheidung "Markenparfümverkäufe" vom 23. Februar 2006 auseinander gesetzt.

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