Neue Herausforderungen für den Immobilienmarkt: Verwaltungsgerichte schlagen Lärm und lassen Hochhäuser nicht in den Himmel wachsen

20.07.2011  |  Planungs- & Umweltrecht

Die Rechtsprechung beschäftigt sich – anders als Gesetzgebung und Vertragsgestaltung – regelmäßig mit Faits Accomplis, „verschütteter Milch“ oder bereits „in den Brunnen gefallenen Kindern“. Entscheidungen von Gerichten wirken aber auch gestaltend, insbesondere wenn sie mit gängiger Marktpraxis brechen oder sich in Widerspruch zum bestehenden Rechtsverständnis setzen. Dies haben die Verwaltungsrichter in Frankfurt und Kassel jüngst eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht.

Überraschend haben die Gerichte nicht nur ein 30 Jahre altes, 21-stöckiges Hochhaus trotz vorliegender Baugenehmigung als „Schwarzbau“ identifiziert, sondern auch eine Jahrzehnte alte Verwaltungsvorschrift zum Schutz der Nachbarn gegen Baulärm ans Licht gezogen.

Diese Entwicklung in der Rechtsprechung stellt die Marktteilnehmer auf dem sich erholenden Immobilienmarkt gerade in Frankfurt in den nächsten Monaten und vielleicht Jahren vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in der Projektentwicklung und bei Immobilientransaktionen. Der vorliegende Newsletter setzt sich mit dem Inhalt dieser beiden Entscheidungen auseinander und stellt Ansätze dar, wie die sich daraus ergebenden Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden können.

Anwälte Dr. Anja Fenge, Dieter Lang, Dr. Anja Disput, Dr. Matthias Laas

 
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