Nachunternehmer-Einsatz: Klare Angaben oder Ausschluss
In seinem Beschluss vom 14. Juli 2004 hat die 1. Vergabekammer des Bundes festgestellt, dass ein Angebot, aus dem sich Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei ergeben, unvollständig und damit von der Wertung auszuschließen ist.
Anwälte Kristina Wieddekind
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