Möglichkeiten und Grenzen humorvoller Werbevergleiche - "Gib mal Zeitung!"
19.11.2009 | Urheber- & Medienrecht
Vergleichende Werbung ist in Deutschland seit dem 14.09.2000 in Umsetzung der Richtlinie 97/55/EG vom 06.10.1997 erlaubt. Das sie gleichwohl eine risikoreiche Form der Werbung ist, zeigen viele Urteile zu § 6 UWG bzw. der Vorgängerschrift § 2 a.F. UWG. Erst recht gilt dies, wenn der Werbende seinen Vergleich mit einer humorvollen Einkleidung versieht.
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