Melitta bleibt mit Taylor Wessing straffrei

24.10.2011  |  Competition, EU and Trade

Das Bundeskartellamt hat gegen zwei Hersteller von Instant-Cappuccino, Kraft Foods Deutschland und den nordrhein-westfälischen Kaffeehersteller Krüger, und zwei verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt rund neun Millionen Euro verhängt.

Durch Preisabsprachen, so der Vorwurf des Kartellamts, soll Instant-Cappuccino künstlich verteuert worden sein. Zur Jahreswende 2007/2008 sollen die Unternehmen sowohl den Umfang als auch den Zeitpunkt von Preiserhöhungen abgesprochen haben. Die abgestimmte Preiserhöhung bezog sich demnach zum Einen auf den Fabrikabgabepreis und zum Anderen auch auf die unverbindliche Preisempfehlung, diese wird vom Hersteller dem Lebensmitteleinzelhandel vorgeben. Konkret sollen die Unternehmen Erhöhungsbeträge zwischen 20 und 40 Cent pro Packung abgesprochen haben.
Die Geldbuße gegen Kraft Foods ist bereits rechtskräftig, da das Unternehmen mit dem Kartellamt kooperierte. So konnte das Verfahren im Rahmen eines Settlements einvernehmlich beendet werden. Krüger hingegen kooperierte bislang nicht. Gegen den Bußgeldbescheid kann Krüger jedoch noch Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Das aktuelle Cappuccino-Kartellverfahren ist das letzte von insgesamt drei Verfahren, die das Amt gegen Kaffeehersteller wegen horizontaler Preisabsprachen geführt hat. Hintergrund ist eine umfangreiche Razzia, die das Amt im Jahr 2008 durchgeführt hatte. Melitta ging durch einen Kronzeugenantrag straffrei aus.

Anwälte Holger Wissel

 
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