LG München I: Barkapitalerhöhung zur Rettung der HRE verstößt nicht gegen nationales Recht
25.05.2010 | Corporate
1. Die am 02.06.2009 beschlossene Kapitalerhöhung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) verstößt nicht gegen nationales Recht.
2. Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob die 21-tägige Einberufungsfrist nach Art. 5 I der Aktionärsrechterichtlinie 2007/36/EG wegen des europarechtlichen
Vorwirkungsverbotes unter bestimmten Umständen bereits vor Ablauf der
Umsetzungsfrist am 03.08.2009 Anwendung findet, und falls ja, ob der Verstoß
gegen die Richtlinie nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben gerechtfertigt ist.
(Leitsätze des Verfassers)
Den gesamten Artikel finden Sie in der Zeitschrift "GWR - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht" in der Ausgabe 07/2010.
Anwälte Dr. Oliver Rothley